KI in der Wirtschaft: Ein Mittel zur Optimierung

Der KI-Aktionsplan – vorgestellt von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger – will den Transfer von KI-Forschungsergebnissen in die Wirtschaft verbessern. Unter anderem mit einer Kompetenzoffensive. Gewarnt wird jedoch vor zusätzlichen Hürden in den finalen Verhandlungen zum AI Act.

Damit setzt die Bundesregierung aus Sicht des Bitkom an einem neuralgischen Punkt des deutschen Innovationssystems an: der schnellen Übersetzung herausragender Leistungen der technologischen Forschung in marktfähige Produkte und Lösungen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten allerdings öffentliche Hochleistungsrechenkapazitäten besser als bisher für Unternehmen zugänglich gemacht werden. Zudem fehle es weiterhin an Klarheit, welche finanziellen Mittel bereitstünden und wie der KI-Aktionsplan mit der KI-Strategie der Bundesregierung verzahnt werden soll.
 
Rund drei Viertel der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger (73 Prozent) sehen in Künstlicher Intelligenz eher Vorteile als Risiken. Demgegenüber hält nur knapp ein Viertel (24 Prozent) KI für eine Gefahr. Das sind Ergebnisse einer Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Vor fünf Jahren war KI noch für 34 Prozent eine Gefahr und nur für 62 Prozent eine Chance.

KI verändert die Wirtschaft

„Künstliche Intelligenz verändert gerade unsere Wirtschaft und Gesellschaft grundsätzlich. Die Chancenperspektive der Menschen, die in den vergangenen Monaten mit Chatbots oder der Generierung von Bildern die vielfältigen Möglichkeiten von KI selbst ausprobieren konnten, muss sich auch in der deutschen und europäischen Politik widerspiegeln“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.
 
„Der KI-Aktionsplan des Bundesforschungsministeriums kommt zur richtigen Zeit: KI muss raus aus den Hochschulen und Forschungsinstituten und rein in die Wirtschaft und den Markt. Dabei ist wichtig, dass in den finalen Trilogverhandlungen zum AI Act der EU keine unnötigen Hürden für Künstliche Intelligenz made in Europe aufgebaut werden.“

Risikobasierter Ansatz des AI Acts

Der ursprüngliche risikobasierte Ansatz des AI Act müsse deshalb konsequent beibehalten werden. Generative KI sollte nicht als Technologie an sich reguliert werden. Auf keinen Fall sollte es zusätzliche Abstufungen bei der Regulierung von sogenannten Basismodellen (Foundation Models) und Allzweck-KI (General Purpose AI) – wie den aktuell viel diskutierten Sprachmodellen – geben.  
 
„Das Risiko einer KI-Anwendung steigt nicht automatisch durch die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer oder die Größe eines KI-Modells“, so Wintergerst. Zudem drohe der AI Act durch weitere Regulierungen immer weiter aufgebläht zu werden. Etwa, indem Fragen des Urheberrechts ebenfalls dort aufgenommen werden sollen. Wintergerst: „Wir dürfen mit dem AI Act nicht die Fehler der Datenschutz-Grundverordnung wiederholen, die auch nach Jahren für Rechtsunsicherheit in den Unternehmen sorgt. Unser Ziel muss sein, in Europa und Deutschland Künstliche Intelligenz zu entwickeln, die auf unseren Werten basiert.“ (bitkom/futureorg/signals)
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