Fokussierung auf Risiken: Wird die KI-Entwicklung in Europa ausgebremst?

Mit dem AI Act will die EU-Kommission einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa schaffen. Heute wird der Rat der Europäischen Union seine Position dazu beschließen. Dazu meldet sich auch Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

„Der Rat der Europäischen Union hat mit seinen Vorschlägen zum AI Act den Entwurf der Kommission an entscheidenden Stellen verbessert. Zugleich besteht aber weiterhin die Gefahr, dass durch eine zu starke Fokussierung auf Risiken die KI-Entwicklung in Europa ausgebremst wird”, erklärt Susanne Dehmel. Sie sieht Künstliche Intelligenz als eine Technologie, der eine entscheidende Bedeutung für unsere Zukunftsfähigkeit zukomme. Dem AI Act würde somit mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und des künftigen Wohlstands eine bedeutende Rolle zukommen.

Risikoklassifizierung bleibt weiterhin vage

Insgesamt zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland sehen in KI sogar eine Chance. Der Bitkom begrüßt daher auch die Verschärfung der Definition eines KI-Systems. Dehmel: “Es muss sichergestellt werden, dass nur solche Systeme reguliert werden, die aufgrund von KI-spezifischen Eigenschaften neue Risiken mit sich bringen. Allerdings bleibt die Risikoklassifizierung zu unscharf. Damit der risikobasierte Ansatz der EU-Kommission erfolgreich sein kann, muss genau erfasst werden, wo ein hohes Risiko entsteht und wie es abzugrenzen ist.”
 
Dabei dürfe es nicht um eine pauschale Klassifizierung von Anwendungsfällen gehen, sondern um eine anwendungsbezogene Risikobewertung. “Auch mit der geplanten zusätzlichen Regulierung für Systeme mit vielen Einsatzmöglichkeiten (“General Purpose AI”), wie etwa Bild- oder Spracherkennung, bleiben viele Fragen offen.” Hier sollte der Fokus darauf liegen, die Zusammenarbeit aller an der Entwicklung eines KI-Systems Beteiligten zu fördern, um das Ziel der Risikominimierung auf diese Weise zu erreichen, so Dehmel weiter.
 
Im anstehenden Trilog von Rat, Parlament und Kommission, empfiehlt sie, dass der vorliegende Vorschlag noch praxistauglicher gestaltet wird. “Es darf dabei auch nicht zu Widersprüchen mit bestehenden Vorgaben und damit zu neuen Unsicherheiten kommen, denn in Bereichen wie Medizinprodukte oder Finanzen ergänzt die KI-Verordnung bereits bestehende umfangreiche Regulierung.” (bitkom/futureorg/signals)
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