Die Inflation hat im Mai weiter zugelegt und ist mit 7,9 % der höchste Wert seit über 40 Jahren. Für viele Haushalte und Unternehmen wird die Inflation insoweit zu einem Problem und viele fragen sich, was die Politik für eine dauerhafte Entlastung der Bürger:innen und Unternehmen tun kann.
Bisher hat sich der Gesetzgeber weitestgehend – von der rückwirkenden Anhebung des Grundfreibetrages und des Werbungskostenpauschbetrages abgesehen – nur auf einmalige oder befristete Entlastungen einigen können. Ökonomen sind sich jedoch sicher, dass sich die hohe Teuerungsrate noch bis Ende des kommenden Jahres hinziehen dürfte.
Darüber hinaus kann mit der bloßen Anhebung des Grundfreibetrages und des Werbungskostenpauschbetrages nicht die notwendige steuerliche Entlastung erreicht werden. Insoweit besteht dringender Handlungsbedarf, der kalten Progression entgegenzuwirken. Unter kalter Progression versteht man dabei den Anstieg des durchschnittlichen Steuersatzes der Einkommensteuer. Dieser ist auf Lohn- und Gehaltserhöhungen zurückzuführen, die lediglich den Preisanstieg (Inflation) ausgleichen.
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