Lieferkettengesetz: Mehr Bürokratie – und mehr Chancen

Das sogenannte „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG), auch bekannt als Lieferkettengesetz, ist nach hitzigen Diskussionen am 11. Juni verabschiedet worden. Worin die Risiken und Chancen liegen, verrät ein Rechtsanwalt auf diesem Gebiet.

Das sogenannte „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG), auch bekannt als Lieferkettengesetz, ist nach hitzigen Diskussionen am 11. Juni verabschiedet worden. Worin die Risiken und Chancen liegen, verrät ein Rechtsanwalt auf diesem Gebiet.
Eine der meistdiskutierten Gesetzgebungen ist vom Bundestag verabschiedet worden. Ab 2023 ist es so weit: Das Lieferkettengesetz wird ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Kraft treten. Im darauffolgenden Jahr wird es dann auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten gelten. Nun beginnt für die betroffenen Unternehmen die Arbeit. Die Implementierung des Gesetzes bedeutet für sie zunächst eins: mehr bürokratischer Aufwand.
 
Denn Unternehmen, die gegen das Gesetz verstoßen, drohen gehörige Geldbußen und gegebenenfalls sogar ein Ausschluss von der Vergabe von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert und setzt als zuständige Behörde die Pflichterfüllung durch. Zusätzliche zivilrechtliche Haftungen, welche über das bestehende Recht hinausreichen, wird das LkSG jedoch nicht zur Folge haben.

Warum ein Lieferkettengesetz?

Doch warum wurde das neue Gesetz erlassen? Da soziale Mindeststandards, wie etwa das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit kontinuierlich missachtet werden, arbeiten rund 79 Millionen Kinder weltweit unter ausbeuterischen Bedingungen. So müssen beispielsweise bereits junge Kinder in Steinbrüchen, auf Kaffeeplantagen oder in Textilfabriken für Produkte arbeiten – die auch im deutschen und innereuropäischen Handel verkauft werden. Das kürzlich erlassene Gesetz soll dem entgegenwirken.
 
Das Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz der Menschenrechte in internationalen Lieferketten zu verbessern. Dabei geht es vor allem um die Einhaltung grundlegender Menschen­rechts­standards, wozu unter anderem das Verbot von Kinder- beziehungsweise Zwangsarbeit zählen. Diese Menschenrechtsstandards einzuhalten, liegt auch in der Verantwortung deutscher Unternehmen. So müssen sie ihre Aufgabe auch darin sehen, dass alle Menschenrechte in ihren Lieferketten eingehalten werden.

Was ändert sich für Unternehmen?

Bis zum 1. Januar 2032 aber spätestens 2024 müssen Unternehmen jegliche Lieferantenbeziehungen in Bezug auf die Einhaltung der relevanten Menschenrechts- und Umweltrichtlinien kontrollieren. Hierzu müssen Unternehmen prozessuale Verfahren zur Risikoanalyse sowie Abhilfemaßnahmen bei Verstößen entwickeln und einrichten. Wichtig ist hierbei, dass die Prozesse und Maßnahmen bereits zu Beginn transparent und konsequent gestaltet werden. So sparen sich Unternehmen in der Zukunft viel Arbeit und mögliche Gesetzesverstöße.
 
Das heißt: Das LkSG bedeutet für Unternehmen an erster Stelle einen bürokratischen Mehraufwand. Dies ergibt auch die Mai-Konjunkturumfrage des ifo Instituts. „Vor allem in der Industrie geben 43 Prozent der teilnehmenden Unternehmen an, negative Auswirkungen durch Erhöhung der Bürokratie oder des Dokumentationsaufwandes erwarten, gefolgt vom Großhandel“, betont Lisandra Flach, Leiterin des ifo Zentrums für Außenwirtschaft.

Wie ist der Mittelstand von dem neuen Lieferkettengesetz betroffen?

Eine neue Studie, die im Auftrag der Hypovereinsbank und dem F.A.Z.-Institut durchgeführt wurde, hat gezeigt: Mittelständische Unternehmen befürchten, dass die Überwachung der gesamten eigenen Lieferketten sie überfordern könnte.
 
“Aus der Perspektive des Mittelstands kann ich das teilweise gut verstehen, schließlich drohen bei Ordnungswidrigkeiten saftige Bußgelder”, betont Dr. Christoph Schork. Der Rechtsanwalt bei der wirtschaftsberatenden Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek muss es wissen: Er setzt sich bereits seit den Anfängen des LkSG mit dem Gesetz auseinander. Daher kennt er die Genese des Gesetzes, die Debatten dazu und die Positionen aller Beteiligen.
 
“Der Mittelstand sollte möglichst schnell damit anfangen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen”, rät der Rechtsanwalt. “Es ist ein Thema, das Führungskräfte bis in die Belegschaft tragen müssen. Schließlich muss sie den richtigen Spirit für das Thema ‘nachhaltige Lieferketten’ aufbringen.” Damit meint er, dass es für ein Unternehmen umso schwieriger wird, sollte die Belegschaft die neuen Regelungen nicht ernst nehmen, sogar als Quatsch ablehnen. Christoph Schork findet, dass Unternehmen daher “keine Zeit mehr verlieren” sollten. “Auch mittelständische Unternehmen müssen sich mit dem Thema beschäftigen und sollten lieber früher als später damit anfangen.” Schork betont, dass das Lieferkettengesetz nicht auf Knopfdruck umgesetzt werden kann, sondern es sich um einen längerfristigen Prozess handelt.

Internationale Auswirkungen des deutschen Gesetzes

Welche Auswirkungen hat das Gesetz mit Blick auf internationale Märkte?

Natürlich handelt es sich beim LkSG zunächst um ein deutsches Gesetz. “Aber entsprechende Regelungen sollen in der weiteren Zukunft in der gesamten Europäischen Union gelten”, erinnert Dr. Schork. “So entsteht ein zusätzlicher Druck auf Unternehmen, dass sie bei der Herstellung ihrer Waren besser auf Menschenrechte achten. Schließlich ist dies das Ziel des Gesetzes”, führt Schork an. Aber ob und wie das Gesetz, die Menschenrechtssituation in der Produktions- und Lieferkette verbessert, wird die Zeit zeigen.

Empfehlung – Guter Überblick das A und O

Das Lieferkettengesetz muss für Unternehmen keinen großen Schreck mitbringen, wie teils behauptet wird. Wichtig ist an erster Stelle, einen guten Überblick über seine Lieferantenstruktur und die Menschenrechtslage dort zu haben. Bestimmend ist dabei, dem Gesetzgeber entschieden zu zeigen, dass man die Strukturen überblickt und über Pläne verfügt, bei Verstößen handeln und intervenieren zu können.
 
Bei allen Alarmrufen bietet das Gesetz für die betroffenen Unternehmen eine große Chance. Dr. Christoph Schork ist davon überzeugt, dass Nachhaltigkeit, sei es auf sozialer oder Umweltebene, sich stets positiv auf das Geschäft auswirkt. Unternehmen seien aber gut beraten, dafür einen langen Atem mitzubringen.
 
(bmz/ifo/futureorg/signals)
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