- 18. Januar 2022
- Die Trendbeobachter
Kreislaufwirtschaft: Abfallhandel als Recyclingverfahren
Legaler Abfallhandel ist zentral für die Zurückgewinnung von Rohstoffen. Regulierte Müllexporte sind für das Recycling in einer effizienten Kreislaufwirtschaft unverzichtbar. Das aber ist ein Grund für die Bemühung der Europäischen Kommission gegen illegalen Müllhandel.
Abfallhandel ist für den Umweltschutz unverzichtbar: Eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft sorgt dafür, dass so viele Abfälle wie möglich recycelt werden und die Umwelt nicht beschädigen. Dabei entstehen sogenannte Sekundärrohstoffe, mit denen Ressourcen geschont werden. So wird CO2 eingespart.
Abfallexporte sind zentral für effiziente Rohstoffrückgewinnung. Dieses Recyclingverfahren macht jedoch nicht an Landesgrenzen Halt. Damit das System funktioniert, braucht es hohe Umweltstandards und faire Rahmenbedingungen. Exportverfahren sind dabei zentral.
Abfall als Exportware
Abfall spielt eine wichtige Rolle im deutschen Import-Export: 2019 importierte Deutschland rund 5,6 Millionen Tonnen notifizierungspflichtigen Abfall, d.h. Abfall, der nicht unkontrolliert gehandelt, sondern besonders überwacht wird. Gleichzeitig exportierte Deutschland 4,4 Millionen Tonnen. Die Exportmenge hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdreifacht und macht inzwischen ein Prozent des gesamten deutschen Mülls aus.
90 Prozent davon gelangen ins europäische Ausland, hauptsächlich in direkte Nachbarländer wie die Niederlande, Frankreich und Österreich. Exportiert wird vor allem Müll aus Abfall- und Abwasserbehandlungsanlagen, beispielsweise Schlämme und Schlacken, sowie Bau- und Abbruchabfälle. 97 Prozent der exportieren Abfälle werden im Ausland verwertet, beispielsweise um Metalle oder Lösemittel zurückzugewinnen.
Maßnahmen gegen illegalen Müllhandel
Illegaler Handel präsentiert die Gefahr, dass Sekundärrohstoffe unkontrolliert die EU verlassen. Dadurch gehen die ökonomischen Vorteile des Müllhandels verloren. 2019 hat die deutsche Polizei 251-mal illegalen Müllhandel registriert. In den meisten Fällen wurden laut Umweltbundesamt Bußgelder von weniger als 200 Euro fällig.
Gegen die Bedrohung illegalen Handels seien aber strengere Maßnahmen nötig. Solche Geschäfte sollten zumindest außerhalb der EU deutlich schwieriger werden: Der europäische Green Deal sieht vor, dass die EU künftig keine Abfälle mehr exportiert – entsprechend plant Brüssel schärfere Vorschriften mit Drittländern. (iw/futureorg/signals)
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