- 6. Dezember 2021
- Die Trendbeobachter
KMU: Mittelstands-Definition der EU soll nicht angepasst werden
Kürzlich hat die Europäische Kommission die Ergebnisse einer Evaluation bezüglich KMU-Definition laut EU veröffentlicht. Das Ergebnis der Analyse: Die geltende Definition von KMU sei noch immer zweckmäßig und effektiv. Dabei ist der KMU-Status wichtig für den Zugang zu Maßnahmen.
“KMU+”-Definition
Die Definition findet sich in mehr als hundert Rechtsakten der EU wieder. Von diesen verweist ein Großteil direkt auf sie – wodurch sie die gleichen Größenkategorien und Kriterien verwenden. Frankreich und Deutschland sprachen sich bei der Evaluation für die Einführung einer neuen Kategorie aus, die entweder als “Mid-Caps”, “KMU+” oder “kleine-große Unternehmen” bezeichnet werden soll: Diese würde Unternehmen betreffen, die weder KMU noch Konzerne sind. So hat sich der DIHK beispielsweise für eine Beschäftigtengrenze von 500 Personen sowie eine Jahresumsatz-Anpassung ausgesprochen. Als Reaktion plant die Europäische Kommission, sich in der Zukunft mit weiteren Leitlinien für die Anwendung der Definitionsregeln zu beschäftigen. Dabei wird sie auch jene Unternehmen analysieren können, die zwar nicht als “große” Unternehmen gelten, aber zu groß sind, um in die Definition KMU zu passen. (einzelhandel.de/dihk/futureorg/signals)