KMU: Mittelstands-Definition der EU soll nicht angepasst werden

Kürzlich hat die Europäische Kommission die Ergebnisse einer Evaluation bezüglich KMU-Definition laut EU veröffentlicht. Das Ergebnis der Analyse: Die geltende Definition von KMU sei noch immer zweckmäßig und effektiv. Dabei ist der KMU-Status wichtig für den Zugang zu Maßnahmen.

Kürzlich hat die Europäische Kommission die Ergebnisse einer Evaluation bezüglich KMU-Definition laut EU veröffentlicht. Das Ergebnis der Analyse: Die geltende Definition von KMU sei noch immer zweckmäßig und effektiv. Dabei ist der KMU-Status wichtig für den Zugang zu Maßnahmen.
Die aktuelle Definition von KMU (kurz für „kleine und mittlere Unternehmen“) bietet nach Auffassung der EU-Kommission eine fundierte Basis für die meisten Unternehmen in der EU. Sie sei die bevorzugte Definition für einen Großteil der KMU. Wesentliche Orientierungspunkte der aktuellen Definition: Um als KMU zu gelten, müssen Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter:innen beschäftigen. Zudem dürfen sie höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen, oder eine Bilanzsumme von unter 43 Millionen Euro aufweisen.
 
Die KMU-Definition bietet eine strukturelle Grundlage zur Ermittlung von solchen Unternehmen, die sich wegen ihrer Größe mit speziellen Herausforderungen konfrontiert sehen. Der “KMU-Status” kann es Unternehmen erleichtern, den Zugang zu europäischen Finanzierungs- und Unterstützungsmaßnahmen zu erhalten. Weiterhin ermöglicht die Definition Verwaltungsverfahren, welche weniger aufwändig sind.

“KMU+”-Definition

Die Definition findet sich in mehr als hundert Rechtsakten der EU wieder. Von diesen verweist ein Großteil direkt auf sie – wodurch sie die gleichen Größenkategorien und Kriterien verwenden. Frankreich und Deutschland sprachen sich bei der Evaluation für die Einführung einer neuen Kategorie aus, die entweder als “Mid-Caps”, “KMU+” oder “kleine-große Unternehmen” bezeichnet werden soll: Diese würde Unternehmen betreffen, die weder KMU noch Konzerne sind. So hat sich der DIHK beispielsweise für eine Beschäftigtengrenze von 500 Personen sowie eine Jahresumsatz-Anpassung ausgesprochen. Als Reaktion plant die Europäische Kommission, sich in der Zukunft mit weiteren Leitlinien für die Anwendung der Definitionsregeln zu beschäftigen. Dabei wird sie auch jene Unternehmen analysieren können, die zwar nicht als “große” Unternehmen gelten, aber zu groß sind, um in die Definition KMU zu passen. (einzelhandel.de/dihk/futureorg/signals)

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